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Ap
Ich eröffne eine Hundepension
21.04.2016 13:29

Wie schwer oder einfach ist es eigentlich, eine Hundepension zu eröffnen und diese zu führen. 

1. Persönliche Voraussetzungen: 

Leider ist die Liebe zum Tier alleine nicht ausreichend. 

Immer wieder liest man auf den Homapages der verschiedensten Anbieter:
Erlaubnis nach § 11 des Tierschutzgesetzes. 

Was heisst das eigentlich? 

Im Tierschutzgesetz, § 11, wurde festgesetzt, dass jemand, der Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten will, die Erlaubnis der jeweiligen Behörde benötigt. 
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt.

Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss man sich als erstes als sachkundig erweisen.
Als sachkundig gilt man dann, wenn man eine staatlich anerkannte Berufsausbildung in dem Bereich
nachweisen kann. 
z.B. als Tierpfleger, Biologe, Tierarzt oder auch Tierarzthelfer. 

Ausbildungen wie Hundetrainer, Tierheilpraktiker-oder Homöopath sind nicht staatl. anerkannt. 



Es gibt die Möglichkeit, eine Prüfung beim zuständigen Veterinäramt
oder einen Lehrgang mit anschl. Prüfung zu absolvieren. 
Dieser Lehrgang enthält Inhalte über Pflege, Anatomie und Physiologie, Krankheitslehre, Verhalten, Ernährung usw.
 



2. Räumliche Voraussetzungen:

Von vornherein stand fest, keine Zwingerhaltung und keine Einzelhaft. 
Die Hunde sollten viel Platz zum Toben haben und in Kleingruppen gehalten werden.
 
Wir haben hier einen ehemaligen Bauernhof erworben und die ehemligen Ställe hundgerecht umgebaut. 
Auch diese wurden durch das Veterinäramt überprüft, Auflagen erteilt und später nochmals überprüft. 
Zäune mussten errichtet werden, Hundehütten mussten her usw. 
 
Auch wird durch das Vet.Amt festgelegt, wieviele Hunde beherbergt werden können. 

Im Vorfeld sollte man sich genau überlegen, wo man eine Hundepension eröffnen möchte.
Nicht überall ist es erlaubt (z.B. reines Wohngebiet) 




3. Kosten:


Anschaffungskosten:

Zäune
Umbauarbeiten + Material
Hundehütten

Näpfe
Decken
Hundekörbchen
Waschmaschine
Handrasenmäher
Aufsitzmäher
andere Gartengerät

Kosten für den Lehrgang + Prüfungsgebühr
Gewerbeanmeldung
Gebühr für die Erlaubniserteilung





laufende Kosten:
 

Hundefutter

Steuerberater
Miete oder Pacht 
Raumkosten u.a.  Wasser, Strom, Telefon
PKW
Werbung
Kranken-u. Rentenversichereung
Fortbildung
Die Erlaubnis vom Vet.Amt ist begrenzt und wird regelmässig erneuert.
Für jede neu erteilte Erlaubnis werden Gebühren erhoben.

Mitarbeiter + Lohnnebenkosten


Steuern: Einkommenssteuer, Umsatzsteuer


Betriebshaftpflicht:

Zu diesem Punkt möchte ich noch mal speziell etwas sagen. 
Ja, ich habe eine Betriebshaftpflicht. Diese wäre bei einer Hundepension, lt. Aussagen meiner Versicherung,
der Landwirtschaft angeglichen, das heisst, dass diese zum Tragen käme, wenn eine Kuh entlaufen würde und beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht.
In  diesem Falle wäre die Kuh ein Hund. 
Die Haftpflichtversicherung kommt aber nicht dafür auf, wenn sich Hunde untereinander Verletzungen zufügen. 
    



 

 



4. zeitlicher Aufwand  

Fortsetzung folgt.........im nächsten Blog ;)



S.Berthel




 

Der zeitliche Aufwand

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