Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung
     von Hunden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen im Rahmen der
     zeitweisen Betreuung.


2. Vertragsabschluss

    Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich die Hundepension, das Tier zu beherbergen,
     zu verpflegen und eine artgerechte Haltung des Hundes zu übernehmen.


3.

   Der Hund muss bei der Aufnahme frei sein von ansteckenden Erkrankungen
    und Parasiten.
    Eventuell bestehende Erkrankungen sowie deren Therapie sind bei der Buchung
    bekannt zu geben.
    Besonderheiten jeglicher Art,
insbesondere Verhaltensauffälligkeiten, sind der
    Pension bei Buchung mitzuteilen.
    Stellt die Pension bei der Aufnahme einen Verstoß hiergegen fest, ist sie berechtigt,
    die Aufnahme des Tieres zu verweigern.
    Dessen ungeachtet ist der Kunde zur Zahlung der Pensionskosten verpflichtet.

 

4.

   Ein Vertragsabschluss kommt auch nach telefonischer oder persönlicher
    Absprache zustande. Eine schriftliche Buchungsbestätigung ist hierfür nicht
    notwendig.

    Die Betreuungskosten
und eventuelle Zusatzleistungen sind bei Pensionsbeginn zu

    entrichten oder können im Vorfeld überwiesen werden.

 

5.
   Kundendaten und Daten sowie Informationen zum betreuenden Hund werden auf einen                              Stammdatenblatt festgehalten.
    Änderungen sind der Hundepension bei
Buchung mitzuteilen.

   Es ist der Hundepension erlaubt, Fotos des betreuenden Hundes im Internet
   zu veröffentlichen.
   Die Hundepension verpflichtet sich, persönliche Daten vertraulich zu behandeln. 

 

6. Stornierung 


   Die Stornierung des Vertrages durch den Kunden ist bis 30 Tage vor
   Betreuungsbeginn kostenfrei.


   Bei einer Stornierung zwischen 29 und 11 Tagen vor Pensionsbeginn
   fallen 50 % der Betreuungskosten an.


   Bei einer Stornierung, die 10 Tage vor Pensionsbeginn erfolgt,
   sind 100 % der Betreuungskosten zu zahlen.


   Bei Nichtstornierung und dementsprechendes Nichterscheinen zum                             vereinbarten Zeitpunkt, fallen ebenfalls 100 % der Betreuungskosten an.

 

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   Falls der Halter den Hund eher als vereinbart abholen möchte,
     st er verpflichtet, den vollen Preis für den gebuchten Zeitraum zu entrichten.

   Dies gilt auch, wenn der Halter die Betreuung vorzeitig abbricht und zu einem
   späteren Zeitpunkt, innerhalb der gebuchten Zeitraums, fortsetzen möchte.

   Ebenfalls auch dann, wenn er sich dagegen entscheidet, die Betreuung zu einem         späteren Zeitpunkt, innerhalb des gebuchten Zeitraums wieder aufzunehmen.

   Falls er beabsichtigt, den Hund länger als vereinbart in der Hundepension zu
   belassen, hat er darüber umgehend zu informieren.
   Für jeden weiteren Tag wird der übliche Tagessatz berechnet
   Die Hundepension ist berechtigt, die weitere Unterbringung abzulehnen.


 

  Wird der Hund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, der Halter hat sich nicht    mit der Pension in Verbindung gesetzt und ist auch für die Pensionsbetreiber nicht      erreichbar, gilt der Hund als Eigentum der Pension und kann somit an
  eine geeignete Stelle weitervermittelt werden.
  Falls der Halter sich zu einem späteren Zeitpunkt meldet, wird der übliche Tagessatz
  berechnet.

 

 

8. Haftung

Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein
Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird.
Er ist mit einer Gruppenhaltung einverstanden und sich über die möglichen
Risiken bewusst.


Die Haftung der Tierpension für Schäden aller Art wird ausgeschlossen, es sein denn,
die Schäden beruhen auf einen nachweisbaren Vorsatz oder
grob fahrlässiger Pflichtverletzung.
2.
 

Für sämtliche mitgebrachten Gegenstände übernimmt die Hundepension keine Haftung.
Gleiches gilt für etwaige Erkrankungen / Verletzungen während des Aufenthaltes
oder das Ableben des Hundes
Sofern eine
tierärztliche Behandlung notwendig wird, hat der Halter für die Kosten
aufzukommen.
Im akuten Notfall wird der nächstliegende Tierarzt aufgesucht, in der Regel ist das
die
Tierärztliche Praxis für Kleintiere Dr. T. Kaiser - Dr. H. Lindenstruth, ehemals
Tierklinik Werl.


Der Tierhalter ist verpflichtet, den aktuellen Impfausweis und eine gültige
Haftpflichtversicherung vorzulegen.
Erfolgt dies nicht, kann die Aufnahme des Hundes abgelehnt werden.

Der Tierhalter verpflichtet sich ebenfalls für alle Sach - und Personenschäden sowie
Verletzungen, die sein Hund einem weiteren Hund zufügt, aufzukommen.

 

9.
Läufige Hündinnen werden von der Hundepension nicht aufgenommen.
Sollte eine Hündin im Laufe des Aufenthaltes läufig werden, ist diese sofort abzuholen.
Falls es ungewollt zu einer Deckung kommen sollte, schließen wir jegliche Haftung
hierfür aus.

 

10.

An den Bring-und Abholtagen werden feste Uhrzeiten vereinbart.
Diese Zeiten sind verbindlich.
Werden diese nicht eingehalten, ist für jede halbe Stunde ein Betrag von 6 € zu
zahlen.
Bei einem zu früh Erscheinen bittet die Hundepension um etwas Geduld.

 



    
             


 


 
 


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